Anspruch auf Zuschuss von € 320,-- oder *€ 640,-- pro Monat haben folgende Personen:
* bei 2 BetreuerInnen
Pflegestufe 3 + 4: Nach fachärztlicher Bestätigung möglich
Pflegestufe 5 - 7: Automatisch (entfällt die fachärztliche Bestätigung)
Die Einkommensgrenze von € 2.500,-- netto pro Monat darf nicht überschritten werden.
Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um € 400,-- netto.
Für jeden behinderten Unterhaltsberechtigten um € 600,-- netto.
Anspruch Pflegegeld - Stand 1.12.2010
Fallbeispiele:
Herr Johann T. aus Salzburg hatte einen leichten Schlaganfall. Er benötigt seitdem eine 24-Stunden Betreuung. Er hat eine Pension von € 1.500,-- plus Pflegegeld (Stufe 4) € 677,60 ergibt GESAMT: € 2.164,30. Die monatliche Einkommensgrenze wird nicht überschritten und Herr T. hat Anspruch auf Zuschuss von bis zu € 640,-- für die Personenbetreuung.
Frau Elisabeth H. aus Vöcklabruck braucht nach schwerer Krankheit und einer Operationsserie ständige Betreuung. Sie verfügt im Monat über € 600,-- Eigenpension, eine Witwenpension über € 900,-- und Pflegegeld (Stufe 5) € 920,30 macht GESAMT: € 2.402,30. Die monatliche Einkommensgrenze wird nicht überschritten und Frau H. hat Anspruch auf Zuschuss von bis zu € 640,-- für die Personenbetreuung.