Zuschuss zur 24 Stunden Betreuung

Informationen zur staatlichen Förderung (zusätzlich zum Pflegegeld)

 

Anspruch auf Zuschuss von € 320,-- oder *€ 640,-- pro Monat haben folgende Personen:

* bei 2 BetreuerInnen

 

Pflegestufe 3 + 4:  Nach fachärztlicher Bestätigung möglich

 

Pflegestufe 5 - 7:   Automatisch (entfällt die fachärztliche Bestätigung)

 

Die Einkommensgrenze von € 2.500,-- netto pro Monat darf nicht überschritten werden.

Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um € 400,-- netto.

Für jeden behinderten Unterhaltsberechtigten um € 600,-- netto.

Anspruch Pflegegeld - Stand 1.12.2010

 

Fallbeispiele:

 

Herr Johann T. aus Salzburg hatte einen leichten Schlaganfall. Er benötigt seitdem eine 24-Stunden Betreuung. Er hat eine Pension von € 1.500,-- plus Pflegegeld (Stufe 4) € 677,60 ergibt GESAMT: € 2.164,30. Die monatliche Einkommensgrenze wird nicht überschritten und Herr T. hat Anspruch auf Zuschuss von bis zu € 640,-- für die Personenbetreuung.

 

Frau Elisabeth H. aus Vöcklabruck braucht nach schwerer Krankheit und einer Operationsserie ständige Betreuung. Sie verfügt im Monat über € 600,-- Eigenpension, eine Witwenpension über € 900,-- und Pflegegeld (Stufe 5) € 920,30 macht GESAMT: € 2.402,30. Die monatliche Einkommensgrenze wird nicht überschritten und Frau H. hat Anspruch auf Zuschuss von bis zu € 640,-- für die Personenbetreuung.