FAQs – HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN
Was unsere Patienten und deren Angehörigen beschäftigt.
Sie haben Fragen rund um die 24 Stunden-Pflege? Vielleicht können wir diese hier schon beantworten.
Sollten Sie dennoch offene Fragen haben, beantworten wir diese natürlich gerne!
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
- Kostenlose Beratung, auf Wunsch auch vor Ort, damit Sie uns persönlich kennen lernen. Wir organisieren die Anfragen über unsere DGKP (Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerIn), somit erhalten Sie eine fachgerechte Beratung.
- Schnellste Vermittlung der PersonenbetreuerIn für Ihre 24 Stunden-Betreuung
- Weitere Vermittlungen, damit eine Ersatz-BetreuerIn in Urlaubs- oder Krankheitsfall zur Verfügung steht
- Recruiting und Planung
- Alle Formalitäten, Fakturierungen etc. werden durch uns erstellt und vorbereitet
- Keine langfristige Vertragsbindung
- SOS-Service 24/7 (Damit wir auch in Notfällen für Sie erreichbar sind!)
- Alle Übergaben der BetreuerInnen werden durch unseren Außendienst organisiert und durchgeführt
- Beratung für unsere zu Pflegenden und BetreuerInnen in den Bürozeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
- Wir vermitteln Delegationen (Übertragung pflegerischer und/ oder ärztlicher Aufgaben) über unsere externen DGKP für unsere zu Pflegenden.
24 Stunden-Betreuung bedeutet, dass eine qualifizierte Betreuungskraft im Haushalt der betreuten Person lebt und rund um die Uhr Unterstützung bietet – bei alltäglichen Aufgaben, der Grundpflege und im Haushalt. Ziel ist es, ein sicheres und würdevolles Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Eine zumutbare Arbeitszeit und genügend Schlaf/ Erholung sollten der 24-Stunden-Betreuung für einen harmonischen Verlauf gewährt werden.
Diese Form der Betreuung ist ideal für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, chronischen Erkrankungen oder altersbedingtem Unterstützungsbedarf, die dennoch in ihrem eigenen zuhause bleiben möchten.
Unsere Betreuungskräfte sind selbständig und verfügen über Erfahrung in der häuslichen Pflege, Kranken- oder Altenpflege und haben zum Teil schon als Krankenschwester, Haushaltshilfen und HauswirtschafterInnen gearbeitet. Die Deutschkenntnisse sind mäßig – gut, hier kommt es auf Ihre Auswahl an. Die Betreuungskräfte verfügen zudem über einen einwandfreien Leumund und haben einen österreichischen Gewerbeschein nebst Sozialversicherung (e-card). Bei der Auswahl der passenden Betreuungskraft, achten wir auf menschliche Kompetenz genauso wie auf fachliche Qualifikation.
Die Kosten variieren je nach Betreuungsaufwand, Sprachkenntnissen und Qualifikation der Betreuungskraft. Hierzu wählen Sie bitte unseren Pflegekostenrechner, um eine genaue Auskunft Ihrer Eigenleistung zu erhalten. In einem persönlichen Gespräch erstellen wir Ihnen gerne ein transparentes und unverbindliches Angebot.
Wir beraten Sie zu den möglichen Förderungen wie dem Pflegegeld und der Förderung von 800,00 €/ Monat = Auskunft TEL: 05 99 88 Sozialministeriumservice. Nähere Informationen finden Sie hier. Wichtig ist hier zu wissen, dass die Förderung derzeit ab Pflegestufe 3 beantragt werden kann und die Einkommensgrenze 2.500 € ist. Sollte Ihr Einkommen nur knapp darüber sein können Sie aber eine aliquote Förderung abfragen. Die Unterlagen für die Beantragung bereiten wir gerne für Sie vor!
Ja, speziell hierfür bieten die dafür infrage kommenden BetreuerInnen einen längeren Zeitabschnitt der Betreuung an, damit keine ständige Neugewöhnung die Betreuungs-situation stört.
Kochen, Haushaltsführung, Wäsche waschen & bügeln, Reinigungstätigkeiten, Einkaufen, Einfache Botengänge, Unterstützung & Mitgestaltung des Tagesablaufs, Gemeinsame Arztbesuche, Gesellschaft leisten, Kartenspielen, Gespräche führen (richtet sich nach den Deutschkenntnissen), Hilfestellung & Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten.
Pflege & Delegation: Unterstützung bei der Körperhygiene, Wenn aus pflegerischer und medizinischer Sicht keine Gründe dagegensprechen, dürfen die Betreuungskräfte einzelne pflegerische Tätigkeiten an der zu betreuenden Person ausüben.
Unser Ziel ist eine harmonische Betreuungssituation. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, organisieren wir zeitnah einen Wechsel der Betreuungskraft – schnell, unkompliziert und kostenfrei. Aus Erfahrungswerten wäre es wünschenswert, wenn man ein paar Tage vergehen lässt, vielleicht klärt sich das Problem von selbst und die Zusammenarbeit kann fortgeführt werden. 😊
Ja, der Vertrag kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Freitag einer jeden Kalenderwoche aufgelöst werden. Sollten Sie die Betreuung nicht mehr benötigen, reicht eine kurze Mitteilung – wir kümmern uns um die Abwicklung und alle nötigen Schritte.
Kost und Logis sind von Auftraggeber zusätzlich zu tragen und stellen eine übliche Vorgehensweise in der 24-Stunden-Pflege dar:
- Ein eigenes möbliertes Zimmer für die 24-Stunden-Betreuung, die anderen Räumlichkeiten werden je nach Voraussetzung gemeinschaftlich genutzt. Zudem bittet die 24-Stunden-Betreuung um einen kostenlosen WLAN-Zugang.
- Verpflegung der 24-Stunden-Pflege, Essen und Getränke sollten ausreichend vorhanden sein. Wir bitten auf länder- und religionsspezifische Gebräuche Rücksicht zu nehmen. Danke!
Ja, bitte melden Sie Ihre Betreuungskraft innerhalb von 3 Werktagen mit Nebenwohnsitz an. Laut Meldegesetz wird es verlangt. Wir bereiten hierfür alles vor.
Das Einkommenssteuer-Gesetz sieht im Regelfall vor, dass die 24-Stunden-Betreuung ab Pflegestufe 1-7 und die damit verbundenen Kosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig ist! Auch unsere Kosten können Sie einbinden. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
Alle weiteren Kosten der selbständigen Betreuungskraft, wie Sozialversicherung, Wirtschaftskammer-Kosten, Steuern etc. sind im Honorar der Betreuungskräfte enthalten. Also nicht zusätzlich vom Auftraggeber zu zahlen! Die Zahlungen aller vorgenannten Positionen werden von uns geprüft damit immer eine legale Zusammenarbeit gewährleistet ist, solange die Betreuungskräfte über uns vermittelt werden.