FÖRDERUNG

Zuschuss zur 24 Stunden-Betreuung

Hier finden Sie Informationen zur staatlichen Förderung, welches beim Vorliegen bestimmter Bedingungen
(zusätzliche zum Pflegegeld) beantragt werden kann.

Anspruch auf Zuschuss von € 320,- oder (€ 640,- bei 2 BetreuerInnen) pro Monat haben folgende Personen:

Pflegestufe 3 + 4: Nach fachärztlicher Bestätigung möglich

Pflegestufe 5 – 7: Automatisch (entfällt die fachärztliche Bestätigung)

Die Einkommensgrenze von € 2.500,- netto pro Monat darf nicht überschritten werden.

Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um € 400,- netto.

Für jeden behinderten Unterhaltsberechtigten um € 600,- netto.

Anspruch Pflegegeld – Stand 1.12.2010

Zur Veranschaulichung finden Sie hier zwei Fallbeispiele:

Fallbeispiel 1:

Frau Elisabeth H. aus Vöcklabruck braucht nach schwerer Krankheit und einer Operationsserie ständige Betreuung. Sie verfügt im Monat über € 600,– Eigenpension, eine Witwenpension über € 900,– und Pflegegeld (Stufe 5) € 920,30 macht GESAMT: € 2.402,30. Die monatliche Einkommensgrenze wird nicht überschritten und Frau H. hat Anspruch auf Zuschuss von bis zu € 640,– für die Personenbetreuung.

Fallbeispiel 2:

Herr Johann T. aus Salzburg hatte einen leichten Schlaganfall. Er benötigt seitdem eine 24-Stunden Betreuung. Er hat eine Pension von € 1.500,– plus Pflegegeld (Stufe 4) € 677,60 ergibt GESAMT: € 2.164,30. Die monatliche Einkommensgrenze wird nicht überschritten und Herr T. hat Anspruch auf Zuschuss von bis zu € 640,– für die Personenbetreuung.

Pflegegeld Informationen – Sozialministerium

Für weiter Informationen zum Thema Pflegegeld können Sie sich hier eine Info-Broschüre des Sozialministerium herunterladen.
>>Download Info-Broschüre vom Sozialministerium<<

Des Weiteren finden Sie hier mehr Informationen zum Thema Förderungen für 24 Stunden-Betreuung durch das Sozialministerium

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich an den Service für Bürgerinnen und Bürger des Sozialministerium wenden:
Telefon: +43 (0) 1 71100 – 86 22 86
Montag bis Freitag: 8:00 bis 16:00 Uhr

Informationen zum Pflegegeld
Kosten für 24 Stunden-Betreuung
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