Bei 2 zu betreuenden Personen oder Zusatzleistungen ist ein Aufschlag ab € 5,00/Tag zu berücksichtigen.
Die Kost und Logis ist vom Auftraggeber zu übernehmen.
KEINE Vertrags- oder Abschlussgebühren! Keine versteckten Kosten!
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT: Bei einer 24 Stunden Betreuung zu Hause ist die außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle Kosten, die mit der 24 Stunden Betreuung und der Vermittlung zusammen-hängen, geltend gemacht werden. Diese sind nur um die steuerfreien Zuwendungen, wie Pflegegeld und Zuschuss, zu kürzen. Ob eine Steuerermäßigung möglich ist, ist vom Einkommen abhängig.